Überhängen von Ästen und Sträuchern
Sichtkontrolle der Gemeinde
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
nach der Straßenverkehrsordnung und dem Bayer. Straßen- und Wegegesetz besteht die Pflicht, öffentliche Straßen, Wege und Plätze in einem verkehrssicheren Zustand zu erhalten. Dazu gehört auch, dass die öffentlichen Verkehrsflächen von überhängenden Zweigen und Ästen freigehalten werden. Die Gemeinde muss deshalb laufend Sichtkontrollen durchführen, u. a. auch, ob Totholz in alten Bäumen vorhanden ist.
Die Eigentümer von Privatgrundstücken sind verpflichtet, die über das Grundstück hinausragenden Gehölze abzuschneiden und zu entfernen um u. a. Gefährdungen von Verkehrsteilnehmern zu vermeiden. Wir dürfen in diesem Zusammenhang auch auf mögliche Schadensersatzforderungen von Geschädigten (z.B. Fußgänger, Radfahren) durch Verletzungen, Sachbeschädigungen u. ä. hinweisen.
Wir bitten Sie daher im Interesse der Allgemeinheit und in Ihrem eigenen Interesse, Ihre Anpflanzungen zu überprüfen und – soweit erforderlich – bis zur Grundstücksgrenze zurück zu schneiden. Im Gehwegbereich ist ein Lichtraum bis zu einer Höhe von 2,50 m freizuhalten, über Straßen von 4,50 m. Auch Sichtbeziehungen an Einmündungen von Straßen sowie auf Verkehrszeichen dürfen durch die Bepflanzung nicht beeinträchtigt werden.
Wir hoffen auf Ihr Verständnis und bedanken uns schon im Voraus für Ihr Mitwirken.
Mit freundlichen Grüßen
Josef Schwäbl
1. Bürgermeister