Informationen zum Parkverbot in den Landschaftsschutzgebieten
Sehr geehrte Damen und Herren,
im Landkreis Ebersberg bestehen derzeit elf Landschaftsschutzgebiete. Diese Gebiete haben nicht nur eine große ökologische Bedeutung, sie bieten uns auch einzigartige Erholungsmöglichkeiten.
Wenn auch Sie in diesen Gebieten Erholung suchen und mit einem Kraftfahrzeug anreisen, möchten wir Sie gerne auf die bestehenden Fahr- und Parkverbote hinweisen.
In allen ausgewiesenen Landschaftsschutzgebieten im Landkreis Ebersberg ist das Fahren und Abstellen von Kraftfahrzeugen außerhalb von Straßen, Wegen und Plätzen ohne Erlaubnis der unteren Naturschutzbehörde nicht gestattet. Ausgenommen hiervon sind Fahrzeuge zur land- und forstwirtschaftlichen Bewirtschaftung.
Diese Regelungen sollen erhebliche Schäden an Flora und Fauna verhindern und zum Erhalt der Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts sowie zur Vielfalt, Eigenart und Schönheit des Landschaftsbildes beitragen.
Als verantwortungsbewusste Bürgerinnen und Bürger können auch Sie aktiv zum Erhalt unserer Landschaftsschutzgebiete beitragen, indem Sie die Fahr- und Parkverbote in den Landschaftsschutzgebieten respektieren.
Für Rückfragen steht Ihnen gerne die untere Naturschutzbehörde des Landratsamtes Ebersberg zur Verfügung.
Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung.