Informationen zum Antrag: „ Gemeinde fördert Musik“
Der Gemeinderat beschloss in seiner Sitzung am 05.11.2013 eine Förderung aller Kinder in der Gemeinde Bruck, die ein Musikinstrument erlernen wollen.
Die Gemeinde stellt einen gedeckelten Betrag, von 6.000,- Euro im Jahr zur Verfügung, der dann auf die vorliegenden Anträge aufgeteilt wird.
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt werden:
- Es muss ein Antrag gestellt und ein Stundennachweis vorgelegt werden.
- Höchstbetrag je Antrag und Jahr 200,- Euro.
- Dieser Betrag wird rückwirkend nach Vorlage des Stundennachweises ausbezahlt.
- Mindestteilnahme am Musikunterricht: 1 Jahr.
- die Förderung endet mit dem vollendeten 18. Lebensjahr.
- Nur das Erlernen eines Instrumentes wird gefördert, keine musikalische Frühförderung.
- Die Förderung beginnt ab 1. Dezember 2013.
- Abgabetermin des Antrages ist jeweils der 1. Dezember eines Jahres
Der Gemeinderat behält sich vor, diese Förderrichtlinie jederzeit wieder zu ändern.