Information der Gemeinde Bruck zur Förderung der Musik
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit diesem Schreiben möchte ich Sie informieren, dass der Gemeinderat in seiner Sitzung vom 07.11.2017 die Förderrichtlinien vom 05.11.2013 geändert hat. Die zeitliche Beschränkung des Förderzeitraumes auf vier Jahre wird ersatzlos gestrichen. Eine Förderung ist somit bis zum 18. Lebensjahr bei gleichbleibendem Förderbetrag möglich.
Die Gemeinde möchte durch die Aufhebung der zeitlichen Begrenzung besonders musikinteressierte Kinder unterstützen, die über einen längeren Zeitraum ein Instrument lernen und ihre Fertigkeiten vertiefen möchten.
Mit freundlichen Grüßen
Schwäbl
1. Bürgermeister