Informationen zum Corona-Virus
Informationen des Landratsamtes an die Kommunen zur Bekämpfung der weiteren Ausbreitung des Corona-Virus
Bürgerhotline Landratsamt: 08092/823680
Schulen, Kindergarten (vorauss. bis 19.04.2020)
Betretungsverbot für Kinder in Schulen, Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen oder Heilpädagogischen Tagesstätten.
Für bestimmte Personengruppen gibt es Notfallbetreuung.
Veranstaltungsverbote/Versammlungsverbote (vorauss. bis 19.04.2020)
Ausgenommen sind private Feiern in privat genutzten Räumen, deren sämtliche Teilnehmer einen persönlichen Bezug zueinander haben.
Müllentsorgung
Die Wertstoffannahme an den Samstagen entfällt in den nächsten Wochen.
Die Öffnungszeiten des Containerstandortes Pienzenau bleiben wie bisher bestehen. Auch die Container in Alxing können weiterhin angefahren werden.
Eheschließungen
werden nicht vom Veranstaltungsverbot erfasst. Voraussetzung ist die Teilnahme der gesetzlich vorgesehenen Personen (Standesbeamter, Eheleute, Dolmetscher, Trauzeugen).
Unter das Veranstaltungsverbot fällt jedoch eine Zeremonie mit weiteren Gästen.
Standesamtliche Amtshandlungen sind unter Berücksichtigung des Infektionsschutzgesetzes vorzunehmen, Kontakt zum Standesbeamten/in sollte möglichst telefonisch erfolgen.
Bestattungen
sind Veranstaltungen, die untersagt sind.
Die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung kommt unter bestimmten Kriterien in Betracht. Nähere Informationen erhalten Sie im Rathaus Glonn oder der Bürgerhotline des LRA.
Betriebsuntersagungen:
A Für Einrichtungen der Freizeitgestaltung (bis vorauss. 19.04.2020)
Wie z.B. Vereinsräume, Sporthallen, Sport- und Spielplätze
B Für Gastronomiebetriebe jeder Art (bis vorauss. 30.03.2020)
Ausgenommen sind in der Zeit von 6.00 bis 15.00 Uhr:
Betriebskantinen, sowie Speiselokale und Betriebe, die Speisen überwiegend zum Verzehr
an Ort und Stelle abgeben.
(Abstand der Gäste 1,5m, nicht mehr als 30 Personen in den Räumen)
Ausgenommen sind Hotels, die ausschließlich Übernachtungsgäste bewirten.
C Für Eisdielen, Biergarten, Cafés
(Mindestabstand der Bestuhlung, Drinnen lediglich 30 Personen, im
Wartebereich drinnen max. 10 Personen)
Ausgenommen jederzeit sind Speisen, die abgegeben werden zur Mitnahme oder Auslieferung.
D Für Ladengeschäfte und Einzelhandel (bis vorauss. 30.03.2020)
Ausgenommen Kfz-Werkstätten, Banken, …
Zur Versorgung der Bevölkerung mit existenziellen Gütern ändern sich die Öffnungszeiten abweichend folgendermaßen:
- an Werktagen von 6.00 Uhr bis 22.00 Uhr
- an Sonn- und Feiertagen von 12.00 bis 18.00 Uhr.
(bis vorauss. 30.03.2020)