Bitte um Rückschnitt von Bäumen, Sträuchern und Hecken
Information an die Grundstückseigentümer
- Nach der Straßenverkehrsordnung und dem Bayer. Straßen- und Wegegesetz besteht die Pflicht, öffentliche Straßen, Wege und Plätze in einem verkehrssicheren Zustand zu erhalten. Dazu gehört auch, dass die öffentlichen Verkehrsflächen von überhängenden Zweigen und Ästen freigehalten werden.
- In den Siedlungsgebieten ist auch der Grünstreifen zwischen Straße und Grundstücksgrenze von Sträuchern, Hecken und Bäumen freizuhalten.
- Eigentümer von Privatgrundstücken sind verpflichtet, die über das Grundstück hinausragenden Gehölze abzuschneiden und zu entfernen, um Gefährdungen von Verkehrsteilnehmern zu vermeiden. Wir weisen an dieser Stelle daraufhin, dass z.B. Fußgänger, Radfahrer oder Autofahrer und LKW-Fahrer, die davon geschädigt werden, Schadensersatzansprüche aufgrund von Verletzungen, Sachbeschädigungen u.Ä. gegen die Grundstücksbesitzer geltend machen können.
- Beachten Sie bitte, dass über Geh- und Radwegen eine lichte Höhe von 2,50 m vorhanden sein muss und auf den Straßen LKW, Müllfahrzeuge und Busse eine lichte Höhe von 4,50 m zur ungehinderten Durchfahrt benötigen.
Diese Höhen sind auch bei Schneelast einzuhalten.
Den wiederholten, mehrmaligen Informationsschreiben in „Der Brücke“ wurde nur vereinzelt nachgekommen. Ein anhaltender Erfolg bei der Sträucher- und Baumpflege konnte nicht festgestellt werden. Im Gegenteil, in der Gemeindeverwaltung häufen sich die Beschwerden.
Deshalb heute nochmals unsere Bitte an die Grundstückseigentümer zum Rückschnitt.
Faustregel:
Ein starker Rückschnitt, um z.B. einen starken, mehrjährigen Überwuchs zurückzunehmen, ist erlaubt in der vegetationsfreien Zeit zwischen 1. Oktober bis 28. Februar.
Außerhalb dieser Zeit – also 1. März bis 30. September – sind schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses von Pflanzen, vor allem zur Wahrung der Verkehrssicherungspflicht, möglich.
Hinweis:
Wir hoffen auf Ihr Verständnis, um eine Beseitigungsanordnung mit Zwangsgeldaufforderung und Bußgeld zu vermeiden.
Entsorgung:
Gartenabfälle können bis zu 1cbm pro Woche kostenlos am Komposthof bei der Fa. Soyer in Oberelkofen abgegeben werden.
Öffnungszeiten Komposthof:
März – Oktober vom 9.00 bis 12.00 Uhr