Bitte um Rückschnitt von Bäumen, Sträuchern und Hecken

Information an die Grundstückseigentümer

Den wiederholten, mehrmaligen Informationsschreiben in „Der Brücke“ wurde nur vereinzelt nachgekommen. Ein anhaltender Erfolg bei der Sträucher- und Baumpflege konnte nicht festgestellt werden. Im Gegenteil, in der Gemeindeverwaltung häufen sich die Beschwerden.
Deshalb heute nochmals unsere Bitte an die Grundstückseigentümer zum Rückschnitt.

Faustregel:
Ein starker Rückschnitt, um z.B. einen starken, mehrjährigen Überwuchs zurückzunehmen, ist erlaubt in der vegetationsfreien Zeit zwischen 1. Oktober bis 28. Februar.
Außerhalb dieser Zeit – also 1. März bis 30. September – sind schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses von Pflanzen, vor allem zur Wahrung der Verkehrssicherungspflicht, möglich.

Hinweis:
Wir hoffen auf Ihr Verständnis, um eine Beseitigungsanordnung mit Zwangsgeldaufforderung und Bußgeld zu vermeiden.

Entsorgung:
Gartenabfälle können bis zu 1cbm pro Woche kostenlos am Komposthof bei der Fa. Soyer in Oberelkofen abgegeben werden.
Öffnungszeiten Komposthof:
März – Oktober vom 9.00 bis 12.00 Uhr

Gemeinde Bruck

Kirchweg 2
85567 Alxing/Bruck

Tel.: 0 80 92 / 84 168
Fax: 0 80 92 / 84 147

info@gemeinde-bruck.de

Öffnungszeiten:
Do. 14.00 bis 18.00 Uhr

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