Zutritt zum Glonner Rathaus nur mit 3G
Aufgrund der aktuellen Empfehlung des Innenministeriums gilt ab Montag, 17. Januar 2022 für das Glonner Rathaus die 3G-Regel:
Zutritt ist nur für Personen erlaubt, die geimpft, genesen oder negativ auf Corona getestet sind.
Für Genesene gilt, dass das positive Testergebnis mindestens 28 Tage und nicht länger als 6 Monate zurückliegt. Getestete müssen einen gültigen negativen Corona-Test einer offiziellen Teststation, einer Apotheke oder eines Arztes vorlegen. Ein Antigen-Test darf nicht älter als 24 Stunden sein, ein PCR-Test maximal 48 Stunden. Selbsttests werden nicht anerkannt und im Rathaus auch nicht durchgeführt. Die Zutrittsvoraussetzung werden am Eingang kontrolliert.
Ferner gilt: Ein Besuch im Rathaus ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Das Tragen einer FFP-2-Maske ist verpflichtend.
Das Rathaus ist erreichbar unter 08093/9097-0, es erfolgt dann die Weiterleitung zum jeweiligen Sachbearbeiter. Die Durchwahl der einzelnen Mitarbeiter samt EMail-Kontaktdaten sind auch auf der Homepage https://www.vg-glonn.de/Ansprechpartner-glonn/ ersichtlich.
Wir bitten um Verständnis für diese Maßnahme. Nur so kann der geforderte Schutz von Mitarbeitern und Besuchern bestmöglich gewährleistet werden.