Räum- und Streupflichten für Eigentümer von Grundstücken an öffentlichen Straßen

Die Gemeinde Bruck informiert nachfolgend zu o.g. Pflichten aus der gemeindlichen Reinigungs- und Sicherungsverordnung, deren ganzer Inhalt auch auf der Homepage der VG Glonn eingesehen werden kann.

Die Anlieger sind im Ortsbereich verpflichtet, die Gehsteige bzw. Gehbahnen mit 1,50 m Breite (bei Fehlen eines Gehsteigs) zu räumen.

Bei Schnee-, Reif- oder Eisglätte müssen die geräumten Flächen zusätzlich mit geeigneten abstumpfenden Mitteln wie Sand oder Splitt bestreut werden. Überall im Gemeindegebiet sind hierfür Behälter mit Streugut aufgestellt. Die Räum- und Streupflicht besteht an Werktagen ab 7.00 Uhr, an Sonn- und Feiertagen ab 8.00 Uhr.

Die Sicherungsmaßnahmen sind, falls die Witterung dies erfordert, bis 20 Uhr zu wiederholen. Das Räumgut ist neben der Gehbahn so zu lagern, dass der Verkehr nicht gefährdet oder erschwert wird. Das bedeutet, dass kein Schnee von Privatflächen auf die Straße gebracht werden darf, weil dadurch die öffentliche Verkehrsfläche verringert und der Straßenverkehr erschwert wird. Der Schnee von Einfahrten und Privatwegen muss auf Privatgrund gelagert werden.

Zuletzt möchten wir noch darauf verweisen, dass auch im Winter Bäume und Sträucher, die in den Straßen- oder Gehwegbereich hineinragen können, zurückzuschneiden sind. Durch die Schneelast werden Zweige und Äste oftmals heruntergedrückt und beeinträchtigen so die Lichtraumprofile und Sichtdreiecke bzw. gefährden die Verkehrsteilnehmer. Dadurch könnten bei Unfällen auch Schadensersatzansprüche gegen den Grundstückseigentümer begründet werden.

Wir bitten um Verständnis und bedanken uns herzlich für Ihr aktives Mitwirken zugunsten einer möglichst hohen Verkehrssicherheit.

Gemeinde Bruck

Kirchweg 2
85567 Alxing/Bruck

Tel.: 0 80 92 / 84 168
Fax: 0 80 92 / 84 147

info@gemeinde-bruck.de

Öffnungszeiten:
Do. 14.00 bis 18.00 Uhr

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